Unternehmen suchen meist nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die möglichst viele der benötigten Kompetenzen bereits mitbringen. In der Stellenausschreibung wird definiert, was eine Person können soll. Nach der Einstellung wird sie an ihren Arbeitsplatz gesetzt – und dann wird gehofft, dass das vorhandene Wissen ausreicht.

Dieses Vorgehen funktioniert zunehmend schlechter.

Arbeitsprozesse, Softwarelösungen, gesetzliche Anforderungen und Kundenbedürfnisse verändern sich laufend. Gleichzeitig ist das Wissen, das für einen konkreten Arbeitsplatz benötigt wird, häufig so unternehmensspezifisch, dass es am externen Arbeitsmarkt kaum vollständig verfügbar sein kann.

Unternehmen müssen deshalb lernen, die benötigten Kompetenzen nicht nur einzukaufen, sondern selbst systematisch aufzubauen.

Dabei geht es nicht darum, noch mehr Seminare zu organisieren. Es geht darum, Lernen als festen Bestandteil der Arbeit zu verstehen und dafür ein System zu schaffen.

Weiterbildung sollte kein Ereignis sein, das gelegentlich außerhalb des Arbeitsalltags stattfindet. Sie sollte Teil des betrieblichen Arbeitssystems sein.

Vom Seminartourismus zum betrieblichen Lernsystem

Die klassische betriebliche Weiterbildung folgt häufig einem bekannten Muster: Mitarbeiter besuchen ein ein- oder mehrtägiges Seminar, erhalten umfangreiche Unterlagen und kehren anschließend an ihren Arbeitsplatz zurück.

Das Seminar kann durchaus interessant gewesen sein. Trotzdem bleibt die entscheidende Frage häufig unbeantwortet:

Wie wird das Gelernte im konkreten Arbeitsprozess angewendet?

Zwischen Seminar und Arbeitsplatz entsteht eine Transferlücke. Die Inhalte sind allgemein gehalten, die betrieblichen Abläufe unterscheiden sich von den Beispielen des Trainers, und nach einigen Tagen überlagert das Tagesgeschäft einen großen Teil des Gelernten.

Auch die bloße Übertragung eines Präsenzseminars in eine Videokonferenz löst dieses Problem nicht. Drei Tage im Seminarraum werden dadurch lediglich zu drei Tagen vor dem Bildschirm.

Ein digitales betriebliches Lernsystem verfolgt einen anderen Ansatz. Es verbindet Fachwissen, konkrete Arbeitsprozesse, kurze Lerneinheiten, praktische Übungen und den Austausch innerhalb der Abteilung.

Das Ziel ist nicht, möglichst viele Schulungsstunden zu produzieren. Das Ziel ist, die Arbeit dauerhaft besser, sicherer und nachvollziehbarer zu machen.

Warum das auch eine Führungsaufgabe ist

Die Entwicklung eines Curriculums gehört nicht zwingend zum klassischen Aufgabenbild eines Abteilungsleiters. Führungskräfte sind keine hauptberuflichen Pädagogen und sollen auch nicht eigenständig komplette Lernplattformen programmieren.

Trotzdem kann die Verantwortung nicht vollständig an die Personalabteilung oder an externe Seminaranbieter delegiert werden.

Nur die jeweilige Fachabteilung weiß,

  • welche Fehler in der Praxis regelmäßig auftreten,

  • welche Arbeitsschritte besonders erklärungsbedürftig sind,

  • welche Kompetenzen künftig benötigt werden,

  • welches Wissen nur bei einzelnen erfahrenen Mitarbeitern vorhanden ist,

  • und wie ein guter Arbeitsprozess im konkreten Unternehmen aussehen soll.

Die Personalabteilung kann didaktische, organisatorische und technische Unterstützung leisten. Die fachliche Logik muss jedoch aus der Abteilung selbst kommen.

Damit verändert sich die Rolle des Abteilungsleiters. Er gibt nicht jedes Lernmodul im Detail vor. Er schafft vielmehr den Rahmen, in dem relevantes Wissen identifiziert, strukturiert, weitergegeben und angewendet werden kann.

Führung bedeutet nicht nur, Ergebnisse einzufordern. Führung bedeutet auch, ein System zu schaffen, in dem die erforderlichen Ergebnisse überhaupt entstehen können.

Lernen und Systemdenken gehören zusammen

Ein funktionierendes Lernsystem vermittelt nicht nur einzelne Informationen. Es macht sichtbar, wie Arbeit im Unternehmen gedacht und ausgeführt werden soll.

Nehmen wir als Beispiel eine Buchhaltungs- oder Bilanzierungsabteilung. Eine klassische Schulung könnte die gesetzlichen und fachlichen Grundlagen eines Jahresabschlusses behandeln. Ein betriebliches Lernsystem geht weiter.

Es könnte beispielsweise enthalten:

  • kurze Einführungsvideos zu einzelnen Arbeitsschritten,

  • Checklisten für die Vorbereitung und Durchführung,

  • anonymisierte oder didaktisch aufbereitete Musterfälle,

  • gemeinsame Besprechungen einer ersten Bilanz,

  • Fragen zur aktiven Wiederholung,

  • typische Fehlerbilder aus der eigenen Praxis,

  • Hinweise zur konkreten Umsetzung in der verwendeten Software,

  • und eine Community, in der Fragen dokumentiert und gemeinsam beantwortet werden.

Damit entsteht kein Kurs, der irgendwann abgeschlossen ist. Es entsteht eine wachsende Wissens- und Arbeitsstruktur.

Neue Erfahrungen aus der Praxis fließen wieder in das System zurück. Fehler führen nicht nur zu einer individuellen Korrektur, sondern gegebenenfalls zu einer besseren Checkliste, einem zusätzlichen Beispiel oder einer verständlicheren Erklärung.

So wird aus Weiterbildung ein Rückkopplungssystem.

Wie ein sinnvolles Curriculum aufgebaut werden kann

Ein betriebliches Curriculum sollte nicht primär von vorhandenen Seminarangeboten ausgehen. Ausgangspunkt müssen die tatsächlichen Arbeitsaufgaben und die dafür erforderlichen Kompetenzen sein.

Ein praktikabler Aufbau kann aus sechs Ebenen bestehen.

1. Ziel und Arbeitsergebnis

Am Anfang steht nicht die Frage: „Welche Inhalte sollen die Mitarbeiter konsumieren?“

Die bessere Frage lautet:

Was sollen sie nach dem Lernprozess konkret und zuverlässig tun können?

Beispielsweise: einen bestimmten Bilanzierungsfall erkennen, fachlich beurteilen, in der Software korrekt abbilden und die Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren.

2. Grundlagenwissen

Anschließend wird festgelegt, welches fachliche Wissen für diese Handlung erforderlich ist. Diese Grundlagen sollten möglichst kompakt vermittelt werden.

Lange Videos und umfangreiche PDF-Sammlungen wirken häufig gründlich, sind aber didaktisch nicht automatisch sinnvoll. Kürzere, klar abgegrenzte Einheiten lassen sich leichter in den Arbeitsalltag integrieren.

3. Aktive Wiederholung

Wissen bleibt nicht deshalb erhalten, weil eine Information einmal gelesen oder gehört wurde. Es muss wiederholt aus dem Gedächtnis abgerufen und angewendet werden.

Forschung zur sogenannten Retrieval Practice zeigt, dass aktives Abrufen langfristiges Behalten und den Transfer auf neue Fragestellungen besser unterstützen kann als bloßes wiederholtes Lesen. Feedback verbessert diesen Effekt zusätzlich.

Dafür eignen sich kurze Verständnisfragen, Fallentscheidungen, kleine Aufgaben oder regelmäßige Wiederholungen.

4. Anwendung an realistischen Fällen

Ein Mitarbeiter sollte nicht nur erklären können, was theoretisch richtig wäre. Er muss es im tatsächlichen Arbeitsprozess anwenden können.

Daher gehören Praxisfälle, Simulationen, Checklisten und begleitete erste Durchführungen in das Curriculum.

Der Lernerfolg zeigt sich nicht am Abschluss eines Videos, sondern an einer besseren Arbeitsausführung.

5. Austausch in einer Kohorte oder Community

Menschen lernen nicht ausschließlich aus Unterlagen. Sie lernen auch, indem sie Fragen stellen, Erfahrungen vergleichen und die Lösungswege anderer nachvollziehen.

Eine Lernkohorte gibt einer Gruppe einen gemeinsamen zeitlichen und fachlichen Rahmen. Eine Community erhält den Austausch über den einzelnen Kurs hinaus aufrecht.

Entscheidend ist, dass das Lernen mit der tatsächlichen Arbeit verbunden bleibt und nicht als davon isolierte Parallelwelt organisiert wird.

6. Reflexion und Verbesserung des Systems

Nach einem Lernzyklus sollte nicht nur gefragt werden, wer den Kurs abgeschlossen hat.

Sinnvoller sind Fragen wie:

  • Welche Inhalte waren für die Arbeit tatsächlich hilfreich?

  • Wo treten weiterhin Fehler oder Unsicherheiten auf?

  • Welche Checklisten müssen angepasst werden?

  • Welche Fragen wurden wiederholt gestellt?

  • Welches Wissen fehlt im System?

  • Welche Lerninhalte können gestrichen werden?

Ein Curriculum ist kein statischer Lehrplan. Es ist ein Arbeitssystem, das regelmäßig verbessert werden muss.

Gemeinsam entwickeln heißt nicht, auf Führung zu verzichten

Die Belegschaft in die Entwicklung des Lernsystems einzubeziehen kann den Teamcharakter einer Abteilung deutlich stärken.

Erfahrene Mitarbeiter verfügen oft über Wissen, das in keiner Prozessbeschreibung festgehalten ist. Jüngere Mitarbeiter erkennen möglicherweise schneller, an welchen Stellen Erklärungen fehlen oder Abläufe unnötig kompliziert sind. Führungskräfte kennen wiederum die strategischen Ziele, Qualitätsanforderungen und Risiken.

Wenn diese Perspektiven zusammengeführt werden, entsteht ein System, das näher an der tatsächlichen Arbeit liegt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Person ständig aktiv an der Gestaltung mitwirken muss.

Nicht jeder erfahrene Mitarbeiter möchte Workshops moderieren, Lernmodule schreiben oder laufend in einer Online-Community diskutieren. Manche Menschen leisten hervorragende Arbeit, wollen aber klare Vorgaben erhalten und ihren Aufgabenbereich zuverlässig erledigen.

Das ist nicht automatisch ein Defizit.

Die Führungskraft muss zwischen zwei Dingen unterscheiden:

  1. der freiwilligen Beteiligung an der Weiterentwicklung des Systems und

  2. der verbindlichen Einhaltung des gemeinsam definierten Arbeitssystems.

Mitarbeiter müssen nicht permanent Organisationsentwickler sein. Sie müssen aber die Standards einhalten, die für Qualität, Zusammenarbeit und Arbeitserfolg notwendig sind.

Beteiligung kann unterschiedlich ausgeprägt sein. Verbindliche Qualitätsanforderungen bleiben trotzdem eine Führungsentscheidung.

Welche Rolle künstliche Intelligenz übernehmen kann

Die Erstellung eines betrieblichen Lernsystems war früher mit erheblichem Aufwand verbunden. Inhalte mussten redaktionell bearbeitet, Übungen erstellt, Videos produziert und Plattformen technisch eingerichtet werden.

Künstliche Intelligenz kann einen großen Teil dieser Übersetzungsarbeit unterstützen.

Fachunterlagen, Prozessbeschreibungen, bestehende Präsentationen und interne Checklisten können als Ausgangsmaterial dienen. Daraus können unter fachlicher Kontrolle beispielsweise entstehen:

  • strukturierte Lernpfade,

  • Zusammenfassungen,

  • kurze Videoskripte,

  • Verständnisfragen,

  • Praxisfälle,

  • Wiederholungsaufgaben,

  • Checklisten,

  • Glossare,

  • Diskussionsimpulse,

  • und Entwürfe für Kompetenznachweise.

Die Fachverantwortung bleibt beim Unternehmen. Die KI kann jedoch dabei helfen, vorhandenes Wissen in lernbare Strukturen zu übersetzen.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Die KI entscheidet nicht, wie eine Bilanz fachlich richtig zu erstellen ist. Sie kann aber dabei helfen, das vorhandene Expertenwissen so aufzubereiten, dass Mitarbeiter es leichter verstehen, wiederholen und anwenden können.

Unternehmen müssen nicht jedes Lernformat selbst erfinden. Sie müssen ihr Fachwissen strukturiert bereitstellen und die fachliche Qualität der daraus entwickelten Inhalte kontrollieren.

Community-Plattformen und Learning-Management-Systeme können anschließend den organisatorischen Rahmen liefern: Module, Kohorten, Veranstaltungen, Diskussionsräume, Challenges und Wissenssammlungen.

Die konkrete Software ist dabei zweitrangig. Entscheidend ist, dass die Plattform dem Lern- und Arbeitsprozess dient – und nicht umgekehrt.

Gamification: Anerkennung ja, öffentlicher Leistungswettbewerb mit Vorsicht

Spielerische Elemente können ein Lernsystem sinnvoll ergänzen. Fortschrittsanzeigen, absolvierte Module, Kompetenzabzeichen oder gemeinsam erreichte Etappenziele geben Orientierung und können Anerkennung sichtbar machen.

Problematisch wird Gamification dort, wo Lernen in einen öffentlichen Wettbewerb zwischen Mitarbeitern umgewandelt wird.

Ranglisten messen häufig das leicht Messbare: Anmeldungen, Klicks, Beiträge, abgeschlossene Lektionen oder gesammelte Punkte. Sie sagen jedoch wenig darüber aus, ob jemand seine Arbeit fachlich besser ausführt.

Dadurch kann ein falscher Anreiz entstehen. Mitarbeiter optimieren ihr Verhalten auf das Punktesystem und nicht auf das eigentliche Lernziel.

Abzeichen und individuelle Fortschrittsanzeigen können daher sinnvoll sein. Öffentliche Ranglisten sollten dagegen nur sehr zurückhaltend eingesetzt werden.

Besser geeignet sind:

  • persönliche, nicht öffentliche Lernfortschritte,

  • Abzeichen für nachgewiesene Kompetenzen,

  • gemeinsame Teamziele,

  • Anerkennung für hilfreiche Beiträge,

  • und kooperative Challenges ohne Verliererrangliste.

Das betriebliche Lernsystem soll Zusammenarbeit stärken. Es soll keine künstliche Konkurrenz erzeugen.

Lernen ist Arbeitszeit

Ein entscheidender Grundsatz lautet: Wenn ein Unternehmen eine Schulung verlangt, muss es den Beschäftigten auch die notwendige Zeit dafür zur Verfügung stellen.

Verpflichtende Lernaktivitäten dürfen nicht stillschweigend in die Freizeit verlagert werden. Auch eine formal freiwillige Schulung kann faktisch verpflichtend wirken, wenn Teilnahme, Sichtbarkeit oder berufliche Nachteile daran geknüpft werden.

Das sollte nicht als lästige arbeitsrechtliche Einschränkung verstanden werden. Es ist eine notwendige Managemententscheidung.

Wer Kompetenzentwicklung erwartet, muss dafür Ressourcen bereitstellen.

Ein Lernsystem, das ausschließlich nach Feierabend genutzt werden kann, sendet eine widersprüchliche Botschaft: Lernen wird als wichtig bezeichnet, im tatsächlichen Arbeitsprozess erhält es jedoch keinen Platz.

In der Praxis sollten daher feste Lernzeiten vorgesehen werden. Das können je nach Aufgabe beispielsweise 30 Minuten pro Woche, eine gemeinsame monatliche Lerneinheit oder gezielte Lernphasen vor neuen Aufgaben sein.

Der genaue Umfang ist weniger entscheidend als die organisatorische Klarheit.

Arbeitsrecht und Datenschutz von Beginn an berücksichtigen

Digitale Lernplattformen verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten. Dazu können Anmeldedaten, Lernfortschritte, Testergebnisse, Beiträge, Teilnahmezeiten, Bewertungen und Kompetenznachweise gehören.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen personenbezogene Daten unter anderem zweckgebunden, transparent und auf das notwendige Maß beschränkt verarbeitet werden.

Unternehmen sollten deshalb vor der Einführung klären:

  • Welche Daten werden tatsächlich benötigt?

  • Zu welchem Zweck werden sie verarbeitet?

  • Wer kann Lernstände oder Ergebnisse sehen?

  • Wo werden die Daten gespeichert?

  • Welche externen Dienstleister erhalten Zugriff?

  • Wie lange werden Daten aufbewahrt?

  • Werden Lernaktivitäten zur Leistungsbeurteilung verwendet?

  • Können Mitarbeiter erkennen, welche Auswertungen vorgenommen werden?

In österreichischen Unternehmen kann zusätzlich die Mitwirkung des Betriebsrats relevant werden. Nach § 96a ArbVG bedürfen bestimmte Systeme zur automationsunterstützten Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von Arbeitnehmerdaten der Zustimmung des Betriebsrats.

Besonders sensibel sind Funktionen, die geeignet sind, Verhalten oder Leistung systematisch zu überwachen. Ein scheinbar harmloses Lern-Dashboard kann problematisch werden, wenn daraus detaillierte Personenprofile, Rankings oder Leistungsbewertungen entstehen.

Der Betriebsrat sollte daher nicht erst eingebunden werden, wenn die Plattform bereits beschafft und eingerichtet wurde. Sinnvoller ist es, die Regeln zu Sichtbarkeit, Auswertung und Nutzung gemeinsam vor der Einführung festzulegen.

Der arbeitsrechtliche Abschnitt dieses Artikels kann eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Kollektivvertrag, Betriebsstruktur, technische Ausgestaltung und konkrete Verwendung der Daten müssen im Einzelfall berücksichtigt werden.

Ein mögliches Einführungsmodell für Abteilungen

Ein Abteilungsleiter muss nicht sofort eine vollständige Lernakademie aufbauen. Ein Pilotprojekt ist meist sinnvoller.

Ein praktikabler Einstieg könnte folgendermaßen aussehen:

Schritt 1: Einen konkreten Arbeitsprozess auswählen

Nicht „die gesamte Buchhaltung“ oder „alle Führungskompetenzen“, sondern beispielsweise:

  • Erstellung einer ersten Saldenbilanz,

  • Monatsabschluss,

  • Bearbeitung eines bestimmten Geschäftsvorfalls,

  • Nutzung einer neuen Softwarefunktion,

  • oder Durchführung eines internen Qualitätsschritts.

Schritt 2: Expertenwissen erfassen

Ein interner Experte erklärt den Prozess anhand eines konkreten Falls. Die Besprechung kann aufgezeichnet, transkribiert und anschließend strukturiert werden.

Dabei sollten keine sensiblen Mandanten-, Kunden- oder Personaldaten ungeprüft in externe KI-Systeme eingegeben werden.

Schritt 3: Einen kurzen Lernpfad erstellen

Aus dem Material entstehen wenige klar abgegrenzte Module, Fragen, Übungen und Checklisten.

Schritt 4: Mit einer kleinen Kohorte testen

Eine begrenzte Gruppe durchläuft den Lernpfad gemeinsam. Fragen und Probleme werden dokumentiert.

Schritt 5: Anwendung im Arbeitsprozess begleiten

Die Teilnehmer wenden das Gelernte an einem echten oder realitätsnahen Fall an. Dabei wird sichtbar, wo das System noch Lücken hat.

Schritt 6: Inhalte überarbeiten und verstetigen

Erst nach diesem Test wird entschieden, welche Elemente dauerhaft in das Abteilungssystem übernommen werden.

So bleibt der Aufwand kontrollierbar. Gleichzeitig entsteht früh ein praktischer Nutzen.

Fazit

Die entscheidende Veränderung besteht nicht darin, Präsenzseminare durch Onlinekurse zu ersetzen.

Die eigentliche Veränderung besteht darin, Lernen, Wissen und Arbeit als zusammenhängendes System zu organisieren.

Abteilungsleiter müssen dabei nicht selbst zu professionellen Trainern werden. Sie sollten jedoch Verantwortung dafür übernehmen, dass das für die Arbeit notwendige Wissen in ihrer Abteilung aufgebaut, weitergegeben und angewendet werden kann.

Künstliche Intelligenz, Community-Plattformen und digitale Lernformate senken die technischen und redaktionellen Hürden erheblich. Sie ermöglichen es heute auch kleineren Unternehmen, spezifische Lernsysteme für einzelne Abteilungen zu entwickeln.

Technologie allein reicht allerdings nicht.

Ein funktionierendes System braucht klare Lernziele, Zeit während der Arbeit, fachliche Verantwortung, Beteiligungsmöglichkeiten, Datenschutz und nachvollziehbare arbeitsrechtliche Regeln.

Richtig eingesetzt kann daraus mehr entstehen als eine Schulungsplattform. Es entsteht eine gemeinsame Infrastruktur für Wissen, Qualität und Zusammenarbeit.

Ein Unternehmen wird nicht dadurch lernfähig, dass es mehr Seminare einkauft. Es wird lernfähig, wenn es seine Arbeit so organisiert, dass Wissen kontinuierlich entsteht, geteilt, angewendet und verbessert wird.

Literatur und Quellen

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Wenger, E. (1998). Communities of Practice: Learning, Meaning, and Identity. Cambridge University Press.

Hinweis: Die Ausführungen zu Arbeitsrecht und Datenschutz geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Prüfung des konkreten betrieblichen Einzelfalls.

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